MEDIATION


IHR THEMA

Sie befinden sich in einer Konfliktsituation, die Sie Nerven, Zeit und Energie kostet? Vermeintlich unlösbar, weil die verschiedenen Parteien keinen Weg finden, wieder miteinander ins Gespräch zu kommen? Oder weil die Positionen unvereinbar erscheinen? Dennoch müssen, sollen oder wollen alle Parteien auch künftig miteinander zu tun haben.

Ganz gleich, ob die Meinungsverschiedenheiten in der Familie, im Beruf, unter Nachbarn oder mit unterschiedlichen Interessengruppen wie bei Bürgerbeteiligungsverfahren ausgetragen werden – Mediation ist ein Weg, um diese Streitigkeiten auf eine bessere Art zu lösen.


MEIN ANSATZ

Mediation ist ein strukturiertes und freiwilliges Verfahren mit dem Ziel, einen Konflikt konstruktiv beizulegen. Der Lösungsprozess wird dabei von einem unabhängigen Dritten, dem Mediator, begleitet. Die Konfliktparteien entscheiden sich freiwillig für dieses Verfahren, um eine Vereinbarung zu treffen, die die Bedürfnisse und Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.

Der Mediator übernimmt dabei eine »allparteiliche« Rolle: er trifft keine eigenen Entscheidungen, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich.

 

Neben meinem juristischen Sachverstand und einer ausgeprägten Analysefähigkeit verfüge ich über ein hohes Maß an Empathie und ein Gespür für Menschen und Situationen. Gepaart mit der entsprechenden Feldkompetenz, erworben auf dem sicher nicht immer konfliktfreien politischen Parkett, steht für mich die Mediation als Lösungsangebot für viele Streitigkeiten an erster Stelle.

»Konflikte gehören zum Leben. Gute Lösungen zu finden macht es leichter.«




DAS VERFAHREN

Die Mediation ist ein anerkanntes Verfahren, das in logischen Schritten, also aufeinander aufbauenden Phasen durchgeführt wird.

 

Phase 1:

Zunächst wird geklärt, ob die Mediation überhaupt das geeignete Verfahren ist. Dabei geht um die Erwartungen aller Beteiligten an das Verfahren und um die notwendige Einhaltung der Prinzipien einer Mediation.

 

Phase 2:

Entscheiden sich die Parteien für eine Mediation, wird ein Arbeitsbündnis geschlossen. Hier werden alle Regeln und Prinzipien für das Verfahren festgehalten.

 

Phase 3:

Der Mediator ermittelt einen ersten Sachstand und entwickelt mit den Parteien die Themenliste der Probleme, die es zu regeln gilt – ergebnisoffen und einvernehmlich, mit allen für eine Entscheidung notwendigen Informationen.    

Phase 4:

Alle an der Mediation Beteiligten artikulieren ihre Vorstellungen und Wünsche zur Lösung des Konflikts. Selbstredend sind diese Vorstellungen oft unterschiedlich. Es ist Aufgabe des Mediators herauszuarbeiten, welche Interessen und Bedürfnisse sich hinter den jeweiligen Positionen verbergen. Nur wenn diese Bedürfnisse gegenseitig nachvollzogen werden können, ist der Weg frei, nach Lösungen zu suchen, die allen Parteien gerecht werden.

 

Phase 5:

Jetzt ist die Zeit gekommen, sich mit Optionen zur Konfliktlösung zu befassen. In dieser Phase werden unterschiedlichste Lösungs-möglichkeiten ermittelt und durchgespielt.

 

Phase 6:

Zum Abschluss des Prozesses spricht man die gefundenen Lösungen in den entsprechenden Konfliktfeldern durch. Häufig werden hier Außenanwälte zur Klärung juristischer Sachverhalte herangezogen. Im Anschluss an die juristische Beratung kommen die Parteien zurück in die Mediation und gießen die endgültige Lösung in einen Vertrag, der häufig zur Wirksamkeit notwendig ist.     



DIE PRINZIPIEN

Offenheit und Informiertheit:

Die Konfliktparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Information über alle Vorgänge und Fakten, die für eine Entscheidung relevant sind.

 

Vertraulichkeit:

Die beteiligten Parteien können sich zur Verschwiegenheit über den Mediationsprozess verpflichten. Für den Mediator ist Verschwiegenheit hingegen eine selbstverständliche Pflicht.

 

Allparteilichkeit:

Ein sperriges Wort, aber sicher das wichtigste Prinzip. Der Mediator versteht beide Parteien und enthält sich einer eigenen Meinung und Bewertung.

Eigenverantworlichkeit:

Die Konfliktpartner müssen im Prozess ihre Interessen selbst wahrnehmen können.

 

Freiwilligkeit:

Die Mediation kann von den Parteien jederzeit ohne Begründung oder Rechtfertigung beendet werden.

 

Rechtliche Informationen:

Die Konfliktpartner lassen sich spätestens vor der Unterzeichnung einer Vereinbarung parteilich rechtlich beraten.